Argumente
Diese Seite ist inaktuell und hat nur nachrichtlichen Charakter. Hier finden Sie einen Katalog von Argumenten, den Sie für Ihre Einwendung übernehmen können. Ergänzen Sie diese Überschriften mit einigen weiteren erläuternden Sätzen. Die Aufzählung wird gewiss noch erweitert. Teilen Sie uns weitere Argumente für diese Aufstellung mit ! Wenn Sie Fragen zu den Argumenten haben, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Mail.
Neu hinzu gekommene Argumente: - Bedarf der TRA (Tank- und Rastanlage) an dieser Stelle nicht nachgewiesen, eine Zusammenarbeit / Abstimmung mit der Stadt Hamburg hat offenbar nicht stattgefunden
- Die 50km- Regel, nach der alle 50km an einer BAB eine TRA existieren sollte, ist nur Richtlinie, kein Gesetz, muß also nicht zwingend eingehalten werden, das verschafft Ermessensspielraum, der erst nach sorgfältiger Abwägung des Dafür und Dagegen und auch möglicher Alternativen genutzt werden kann
- Es wurde nicht klar, ob die TRA Stillhorn beibehalten, verkleinert, vergrößert oder aufgelöst werden soll
Anmerkung R. Weseloh: Offenbar soll in Höhe der TRA Stillhorn die A26 an die A1 angebunden werden. - Gibt es ein Sanierungserfordernis für die bestehende TRA Stillhorn ? Wird Stillhorn deshalb nicht mehr bewirtschaftet und statt dessen Seevetal mit einer neuen TRA belastet ?
- Die TRA muss auch als verkappte Logistikfläche der Stadt Hamburg angesehen werden, eine Fläche, die Hamburg offenbar nicht zur Verfügung stellen kann oder will.
- Aspekt Lärm:
Es wurde nur die Erhöhung des Lärmpegels berechnet (und als unwesentlich eingestuft), das bereits jetzt schon erreichte absolute Maß wurde nicht berücksichtigt
Mit Sicherheit wurden bei der Berechnung des zu erwartenden Lärmpegels die speziellen topographischen Gegebenheiten dieses Gebietes nicht berücksichtigt. (Es ist zu beobachten, daß insbesondere bei sommerlichen Schönwetterphasen mit Einbruch der Dunkelheit der Geräuschpegel - auch bei Windstille - erheblich zunimmt ! Offensichtlich steigen warme Luftmassen über den Ortsteilen westlich der Bahnlinie Hamburg - Bremen auf, was dazu führt, daß Luftmassen aus dem Bereich des Moores u. der Autobahn in westliche Richtung nachströmen), Anmerkung R. Weseloh: Das Nachströmen kann ich bestätigen, bei schönem Wetter haben wir oft Ost oder Nordostwind.
Fast immer bestätigen Schalltechnische Untersuchungen die Umweltverträglichkeit geplanter Bauvorhaben. In Meckelfeld beeinträchtigt aber die Summe der Schallimmissionen das Wohlbefinden vieler Menschen erheblich. Subjektiv werden Schallschutzwände an Verkehrsanlagen häufig als Schall-verteilungsanlagen wahrgenommen. Ich habe erhebliche Zweifel, dass die vorgesehene Umwallung wirksam die Anwohner in Meckelfeld, Groß Moor, Klein Moor und Friesenwerdermoor vor zusätzlichen Schallimmissionen, z.B. von während der Nacht betriebenen Kühlaggregaten von Lkw´s schützt. - Für den Betrieb von Kühlaggregaten müssen Stromanschlüsse zur Verfügung gestellt werden und die Wallanlagen eng mit hochwachsenden Büschen bepflanzt werden.
- Aspekt Ausgleichsmaßnahmen:
Durch die vorgesehenen und sehr umstrittenen Ausgleichsflächen gehen der Landwirtschaft Flächen verloren, für die es wiederum keine Ausgleichsmaßnahmen gibt Anmerkung R. Weseloh: Die vorgesehenen Ausgleichsflächen werden z.Zt. recht intensiv genutzt. Der Ausgleich wird versucht durch die Extensivierung der Bewirtschaftung und weitere Maßnahmen auf dem vorgesehenen Gelände. Derzeit werden andere Ausgleichsflächen gesucht. Wie wird die Vernichtung der wertvollen Naturflächen und die Beeinträchtigung der angrenzenden Naturflächen durch Austrocknen von Wiesenflächen, der Erhöhung der Schadstoff- und Schallimmissionen sowie der Erhöhung der nächtlichen Grundhelligkeit (Lichtsmog) an anderer Stelle kompensiert? Gefahr steigender Kriminalität. Während der Bauphase erhebliche Erschütterungen, Baggerarbeiten, Rammen. Moorboden überträgt die Erschütterungen. Schädigung der Bausubstanz, Schäden an Hauswänden und Fundamenten Wertminderung unseres Eigentums, Wohnwertminderung für Mietwohnungen. sinkende Lebensqualität in Meckelfeld, den Moordörfern und Umland. Zwischen 48.000 bis hin zu 57.000 Lkw-Ladungen Boden Ab- und Antransport, dadurch innerörtlich erhebliche Verkehrsgefährdung, insbesondere für unsere Kinder und ältere Mitbürger. Verkehrschaos, starke Verschmutzung und Straßenbeschädigungen. Ein Zug (Sattel od.Hänger) kann ca 15 bis 24 cbm laden. Wurden die Gefahren einer großflächigen Absenkung des Grundwasserspiegels über eine Zeit von zwei Jahren infolge des Austausches von Torfboden gegen Kiesboden sowie die sich aus dem Baustellenverkehr in den Straßen von Meckelfeld, Groß Moor, Klein Moor und Friesenwerdermoor ergebenden Schadstoff- und Schallimmissionen untersucht? An den auf Pfählen gegründeten Gebäuden können Schäden entstehen.
Soweit Bewirtschaftungszufahrten geplant sind; werden diese gegen BAB-Auffahrt-/Abfahrtnutzung gesichert? Thema: Schleichweg auf/von BAB!Hier darf sich kein Zubringerverkehr entwickeln, so wie es z.B. bei Rastplatz Marmstorf A7 möglich ist. Es besteht die Gefahr, dass im Falle eines Staus auf der A7 ein Ausweichverkehr zur TRA entsteht und AutofahrerInnen diese als "schwarze Auffahrt" nutzen. Ist vorgesehen, Lkws vom Gewerbegebiet Meckelfeld-Ost die Zufahrt zur / Abfahrt von der Raststätte über die Zubringerstraßen zu gestatten ? Traditionell wird anläßlich des Osterfestes ein riesiges Osterfeuer in Meckelfeld abgebrannt. In der Vergangenheit gab es häufig mehrere Tage starke Rauchentwicklung. Nicht auszudenken, wenn an der Rastanlage auf der BAB vorbeifahrende Fahrzeuginsassen hier möglicherweise einen Gefahrguttransporterbrand vermuten und es infolge Fehlmeldungen zu einer Vollsperrung der BAB im Osterreiseverkehr kommt. Der idealere Standort einer neuen Rastanlage für den Hafentransportverkehr wäre sicherlich an der BAB 7 oder an der geplanten A26 zu finden. Der Hamburger Hafen wird in Zukunft weniger Containerumschlag haben, da der Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven eine nicht zu unterschätzende Konkurrenz ist. Hinzu kommt die offene Frage der Elbvertiefung. Verkehrstechnische Lösungen wie Stuttgart 21 sollten auch für Rastanlagen der Zukunft gelten: Also bitte eine Neuplanung für eine unterirdische Anlage durchführen. Die geplante Größenordnung der Anlage sollte generell nur für Standorte gelten, die zum Beispiel „auf halber Strecke“ zwischen Städten wie Hamburg und Hannover oder Hamburg und Bremen liegen. Wie effektiv wird die „Aus-/Einfahrt“ über die Rastanlage für Verkehrsteilnehmer mit den Zielen Hamburg, Meckelfeld, Glüsingen, Fleestedt u.s.w. verhindert, da eine Anschlußstelle Meckelfeld an die BAB 1 nicht vorgesehen ist?
Bisher verwendete Argumente: - Ermittlung des Bedarfes an zusätzlichen Lkw- und Pkw-Stellplätzen (an dieser Stelle) ist nicht nachvollziehbar, privat betriebene Tank- und Rastanlagen wurden nicht berücksichtigt, Nichtberücksichtigung eines möglichen Ausbaus vorhandener Parkplätze und weiterer Rastanlagen an der A1 und der A7
- Keine Erläuterung, warum in Stillhorn die Tankstelle und Verkaufsräume zurückgebaut werden sollen, warum ist Stillhorn nicht auf der Ostseite erweiterbar?
- Was geschieht mit den im Plan vorhandenen Erweiterungsflächen? Wann, in welchem Umfang für wie viele Lkw- und Pkw-Stellplätze ?
- Intransparente Standortsuche, Suchraum eingeschränkt auf Stillhorn bis Maschener Kreuz und entgegen früheren Untersuchungen nur auf die A1 bezogen, Fehlen von Auswahlkriterien, z.B. Bodenaushub. Es fehlt eine Gesamtschau der (Kkw-)Verkehrsströne rund um Hamburg!
- Fehlende Wirtschaftlichkeitsberechnung Neuanlage zu Ausbau der zahlreichen bereits vorhandenen Rastmöglichkeiten
- Lärmbelastung und beabsichtigte Kompensation der Folgen, Lkw-Fahrer bekommen Lärmschutz, AnwohnerInnen nur teilweise, kein Elektroanschluss für Kühlaggregate
- Landschaftsschutz: Die Sichtachse Marsch – Geest wird durch die geplante Anlage drastisch beeinträchtigt, Aussagen im Landschaftsrahmenplan, der Anfang 2013 in Kraft tritt (Wertigkeit Naturschutzgebiet!)
- Lichtsmog die höhere Lage der Raststätte (bis zu 2,50 m über Geländeoberkante) verstärkt den Lichtsmog
- Erhebliche Beeinträchtigung des (wohnungsnahen) Naherholungswertes im Verlauf der Straßen Seevedeich, Giebelortsdamm, Kanzlershofer Weg
- Für die Ostseite der BAB Baustellenverkehr und –lärm, Benutzung von Straßen in Meckelfeld, Groß Moor, Klein Moor und Friesenwerdermoor
- Eingriffsregelung, Kompensation von Eingriffen, Kompensationsfaktoren, hoher Kompensationsbedarf – Wirtschaftlichkeit ? Probleme mit der Sicherung der erforderlichen Ausgleichsflächen.
- Fehlende Umwallung und Bepflanzung eines Walls mit standortgerechten Büschen und Bäumen
- Erheblicher Grunderwerb für die erforderlichen Kompensationen – stehen Grund und Boden zur Verfügung ? Evtl. an anderer Stelle ?
- Gefahr durch Ruß aus den Dieselmotoren und Aggregaten der Lkws
- Gefahr für das Grundwasser durch Absenkungen, Wiesen trocknen aus
- Während der Bauphase Erschütterungen während der Baggerarbeiten, Rammen. Moorboden überträgt die Erschütterungen. Schädigung der Bausubstanz, Schäden an Hauswänden und Fundamenten.
und und und ...
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